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05.10.2003 Betreff...
Touristenvisum
Bis jetzt sind
die kurzen Aufenthalte von einer Visumpflicht befreit. Die Rechtsverordnung
des indonesischen Präsidenten vom 31. März 2003 wird jedoch diese Befreiung
zu einem, noch nicht genau feststehenden Zeitpunkt, wahrscheinlich zwischen
Oktober und Dezember 2003, aufheben.
Gemäß einer offiziellen Auskunft der indonesischen Botschaft in Deutschland,
wird diese Rechtsverordnung den ausländischen Reisenden ein Visum für
Kurzreisen (Touristenvisum) vorschreiben, das der Tourist, bereits vor
Einreise auf indonesisches Gebiet, besitzen muss. Dieses Visum wird man bei
allen indonesischen Botschaften bzw. Konsulaten im Ausland erhalten können.
Bei der Ankunft an jedem indonesischen Flughafen mit internationalen Flügen,
die die Einreise nach Indonesien gestatten (Jakarta, Medan, Surabaya,
Makassar, Denpasar, etc.), muss man allerdings, für die Erledigung dieser
Formalitäten, mit einer Wartezeit von mehreren Stunden rechnen.
Eine Ausnahme, die auf Gegenseitigkeit beruht, gibt es für Reisende aus 11
befreundeten Ländern: Thailand, Malaysia, Singapur, Brunei, Vietnam,
Philippinen, Kambodscha, Burma, Laos, Marokko und die Türkei.
Bis der Präsidentenerlass 18/2003 in die Praxis umgesetzt wird (vor dem 1.
Oktober), sollte man folgendermaßen vorgehen, um ein Visum für deutsche
Touristen zu erhalten:
Vor dem Abflug:
Ein
Touristenvisum kann man von der Botschaft der Republik Indonesien in Berlin
oder vom Generalkonsulat der Republik Indonesien in Frankfurt/M. oder in
Hamburg, erhalten. Dieses Visum hat Gültigkeit für einen Aufenthalt auf
indonesischem Gebiet für 60 Tage. Es kostet durchschnittlich 50 Euro
(fünfzig Euro).
Bei der Ankunft
auf indonesischem Gebiet:
Das
Touristenvisum kann man auch bei der Ankunft auf indonesischem Gebiet
erhalten. Dieses Visum, das man also bei der Einreise erlangen kann (on
arrival), hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kostet durchschnittlich 35
Euro (fünfunddreißig Euro). Man hat hier allerdings das Risiko einer
längeren Wartezeit.
Wenn Sie mehr zu
diesem Thema erfahren wollen, können Sie sich mit der indonesischen
Botschaft oder den Konsulaten in Deutschland in Verbindung setzen:
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Bezeichnung Botschaft der
Republik Indonesien |
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Straße |
Lehrter Straße 16 - 17 |
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Ort |
Berlin |
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PLZ |
10557 |
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Telefon |
030-47 80 70 |
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Fax |
030-44 73 71 42 |
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Öffnungszeiten Mo. |
- Fr. 09.00 - 13.00, 14.00 - 17.00 Uhr
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website |
www.kbri-berlin.org |
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Bezeichnung Generalkonsulat
der Republik Indonesien |
| Straße
|
Zeppelinallee 23 |
| Ort |
Frankfurt/M. |
| PLZ
|
60313 |
| Telefon |
069-24709810 |
| Amtsbezirk |
Hessen,
Baden-Württemberg, Bayern, Nordhrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Saarland |
|
Bezeichnung Generalkonsulat
der Republik Indonesien |
| Straße |
Bebelallee 15 |
| Ort |
Hamburg |
| PLZ |
22299 |
| Telefon |
040-51 20 71/73
|
| Fax |
040-5 11 75 31 |
| Öffnungszeiten |
Mo-Fr 09.00-13.00, 14.00-17.00
Uhr, Konsularabteilung 09.-12.30 Uhr |
| Amtsbezirk |
Länder Hamburg, Bremen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein |
Die Mitarbeiter von Bali
Authentisch werden Sie regelmäßig über den Entwicklungsstand der Umsetzung
dieser Rechtsverordnung informieren.
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