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Entdeckung und Förderung der balinesischen Kultur – Abwicklung von individuellen Reisen – Bali von A bis Z – Reise auf die Insel der Götter
 

 

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Bali Aktuell

   

Betreff... Touristenvisum
Aktualisierung vom 19.01.2004 

 

Bis jetzt sind die kurzen Aufenthalte von einer Visumpflicht befreit. Die Rechtsverordnung des indonesischen Präsidenten vom 31. März 2003 wird jedoch diese Befreiung zu einem, noch nicht genau feststehenden Zeitpunkt, wahrscheinlich zum 1. Februar 2004.

Gemäß einer offiziellen Auskunft der indonesischen Botschaft in Deutschland, wird diese Rechtsverordnung den ausländischen Reisenden ein Visum für Kurzreisen (Touristenvisum) vorschreiben, das der Tourist, bereits vor Einreise auf indonesisches Gebiet, besitzen muss. Dieses Visum wird man bei allen indonesischen Botschaften bzw. Konsulaten im Ausland erhalten können. Bei der Ankunft an jedem indonesischen Flughafen mit internationalen Flügen, die die Einreise nach Indonesien gestatten (Jakarta, Medan, Surabaya, Makassar, Denpasar, etc.), muss man allerdings, für die Erledigung dieser Formalitäten, mit einer Wartezeit von mehreren Stunden rechnen.

Eine Ausnahme, die auf Gegenseitigkeit beruht, gibt es für Reisende aus 11 befreundeten Ländern: Thailand, Malaysia, Singapur, Brunei, Vietnam, Philippinen, Kambodscha, Burma, Laos, Marokko und die Türkei.

Sobald der Präsidentenerlass 18/2003 in die Praxis umgesetzt wird (wahrscheinlich ab dem 1. Februar), wird man folgendermaßen vorgehen, um ein Visum für deutsche Touristen zu erhalten:

Vor dem Abflug:

Ein Touristenvisum kann man von der Botschaft der Republik Indonesien in Berlin oder vom Generalkonsulat der Republik Indonesien in Frankfurt/M. oder in Hamburg, erhalten. Dieses Visum hat Gültigkeit für einen Aufenthalt auf indonesischem Gebiet für 60 Tage. Es kostet durchschnittlich 50 Euro (fünfzig Euro).

Bei der Ankunft auf indonesischem Gebiet:

Das Touristenvisum kann man auch bei der Ankunft auf indonesischem Gebiet erhalten. Dieses Visum, das man also bei der Einreise erlangen kann (on arrival), hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kostet durchschnittlich 35 Euro (fünfunddreißig Euro). Man hat hier allerdings das Risiko einer längeren Wartezeit.
 

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren wollen, können Sie sich mit der indonesischen Botschaft oder den Konsulaten in Deutschland in Verbindung setzen:

Bezeichnung Botschaft der Republik Indonesien

Straße Lehrter Straße 16 - 17
Ort Berlin
PLZ 10557
Telefon 030-47 80 70
Fax 030-44 73 71 42
Öffnungszeiten Mo. - Fr. 09.00 - 13.00, 14.00 - 17.00 Uhr
website www.kbri-berlin.org

 

Bezeichnung Generalkonsulat der Republik Indonesien

Straße Zeppelinallee 23
Ort Frankfurt/M.
PLZ 60313
Telefon 069-24709810
Amtsbezirk Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordhrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

 

Bezeichnung Generalkonsulat der Republik Indonesien

Straße Bebelallee 15
Ort Hamburg
PLZ 22299
Telefon 040-51 20 71/73
Fax 040-5 11 75 31
Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00-13.00, 14.00-17.00 Uhr, Konsularabteilung 09.-12.30 Uhr
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Die Mitarbeiter von Bali Authentisch werden Sie regelmäßig über den Entwicklungsstand der Umsetzung dieser Rechtsverordnung informieren.

 

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neueste Überarbeitung: 28/04/2006

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